Die Anmeldung zu einer Reise sollte immer im Interesse der Teilnehmer möglichst frühzeitig erfolgen.
Alle Reisen werden bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Ein Reiseausfall wird den gemeldeten Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt. Muss eine Reise wegen zu geringer Beteiligung oder sonstigen zwingenden Gründen von uns abgesagt werden, entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Bereits angezahlte Beträge werden voll zurückerstattet.
Sollten Sie von einer gebuchten Reise zurücktreten müssen, betragen die Rücktrittskosten pro Person:
bis 10 Wochen vor Antritt | 30 % (vom Reisepreis) |
bis 8 Wochen vor Antritt | 50 % (vom Reisepreis) |
bis 4 Wochen vor Antritt | 80 % (vom Reisepreis) |
danach | 100 % (vom Reisepreis) |
Bitte beachten Sie! Unsere Reisepreise beinhalten keine Reiserücktritts-Versicherung. Wir empfehlen Ihnen daher, bei jeder Reise gleich bei der Buchung eine Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Wir weisen darauf hin, dass die von der TSG-Wiesloch abgeschlossenen Versicherungen nur für die Mitglieder des Vereins Gültigkeit haben. Dennoch bitten wir auch Mitglieder eigenständig für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da die über den Verein bestehende Versicherung nicht in allen Fällen ausreichenden Schutz bietet. Nichtmitgliedern wird dringend empfohlen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen! Den Teilnehmern von Freizeiten im Ausland wird empfohlen eine Auslandsreiseversicherung abzuschließen.
Wir haften für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger (Beförderungsunternehmen, Reiseleitung, Beherbergungsbetrieb, usw.). Wir haften jedoch nicht, wenn die einzelnen Leistungsträger trotz sorgfältiger Auswahl ihre Leistungen nicht ordnungsgemäß erbringen. Sollten die vereinbarten Reiseleistungen während Ihrer Reise nicht oder nur teilweise erfüllt werden, besteht ausschließlich ein Anspruch auf eine angemessene Minderung bis zur Höhe des Reisepreis. Auftretende Beanstandungen sind unverzüglich an Ort und Stelle dem Leistungsträger geltend zu machen und von diesem schriftlich bestätigen zu lassen. Ist die Beanstandung nicht an Ort und Stelle erfolgt, muss diese innerhalb von 20 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Das Eingangsdatum ist maßgebend. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung ausgeschlossen.
Wird eine Reise durch höhere Gewalt (Streiks, Unruhen, usw.) beeinflusst, so gehen die daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Reiseteilnehmers. Änderungen der Reisestrecke oder des Programms aus technischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt bleiben vorbehalten. Einzelzimmer sind leider immer Mangelware und die Zuschläge seitens des Hotels sind sehr hoch. Wir weisen darauf hin, dass wir für die Ausstattung der Einzelzimmer keine Garantie übernehmen.
Die in den Freizeitbeschreibungen genannten Preise sind freibleibend. Sie entsprechen dem Stand August des jeweiligen Saisonjahres. Treten bis zur Durchführung der Freizeit Verteuerungen ein, z. B. höhere Liftgebühren, Wechselkursänderungen usw., so müssen diese an die Teilnehmer weiterberechnet werden. Umgekehrt werden auch Preisreduzierungen an die Teilnehmer weitergegeben.
Die Anmeldung hat erst Gültigkeit nach Überweisung der Anmeldegebühr (siehe jeweilige Ausschreibung). Wenn nichts vermerkt ist, wird die Anmeldung erst gültig, wenn Sie die mündliche oder schriftliche Bestätigung vom Leiter der Freizeit haben. Bitte überweisen Sie in diesem Fall erst jetzt den geforderten Betrag.
Der volle Betrag ist spätestens vier Wochen vor Antritt der Fahrt, ohne Aufforderung, zu zahlen.
Der Anmelder haftet für die von ihm eingegangene Verbindlichkeit für alle von ihm angemeldeten Teilnehmer.
Im Falle eines Rücktritts von einer gebuchten Reise, aus welchen Gründen auch immer, ist der entstandene Schaden zu ersetzen, falls der Zurücktretende nicht eine Ersatzperson stellen oder die Buchung nicht anderweitig verkauft werden kann.
Für die Fahrten mit Skiausbildung gilt bezüglich der Haftung folgendes:
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle während der Fahrt und des Unterrichts. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz für verwechselte oder abhanden gekommene Gegenstände. Jeder Teilnehmer kann sich gegen Unfall, Haftpflicht-schäden, Skibruch und Skidiebstahl über den DSV versichern. Zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht muss für Kinder bis 12 Jahre in den Freizeiten eine erwachsene Person anwesend sein.
Eine bereits gelöste Teilnehmerkarte kann nicht zurückgenommen werden. Kursgebühren für nicht besuchte Unterrichtstage können nicht erstattet werden. Müssen infolge höherer Gewalt die Kurse zeitlich verschoben werden oder Unterrichtstage ganz ausfallen, so kann keinerlei Entschädigung gewährt werden.
Der Anmelder erkennt mit seiner Anmeldung die o. g. Bedingungen an.
Um die sorgfältige Planung der Freizeiten zu ermöglichen, müssen die Anmeldungen den Freizeit-Leitern rechtzeitig vorliegen. Der letzte Anmeldetermin und die Anschrift des Leiters der Freizeit geht aus der jeweiligen Freizeitbeschreibung hervor.
Deshalb unsere Bitte: Schicken Sie Ihre Anmeldung rechtzeitig ab, und zwar an den Leiter der Freizeit, an der Sie teilnehmen möchten